Maik Kowalleck

Verkehrssituation am Könitzer „Vogelschutz“ weiter Thema

Kowalleck fordert Lösungen für die Landwirtschaft

Bei aller Vorfreude über den geplanten Ausbau der B 281 im Bereich „Vogelschutz“ Könitz zur Verbesserung der Verkehrssituation wirft das Vorhaben auch seine Schatten voraus. So kämpfe die Gemeinde Unterwellenborn nach Medienberichten weiter vor Gericht. Dabei kritisiere sie nicht den Ausbau an sich, der zum lange von Unterwellenborn geforderten Verschwinden des Bahnübergangs Vogelschutz führe.
Knackpunkt sei zum einen, dass es manche jetzige Zufahrt von den Dörfern zur B 281 nicht mehr geben soll. Zum anderen führe die Einstufung des ausgebauten Abschnitts als "Kraftfahrstraße" zu Problemen, denn damit gelte eine Geschwindigkeitsuntergrenze von 60 Kilometer pro Stunde, was die Benutzung durch Mopeds und übliche landwirtschaftliche Fahrzeuge ausschließe. Der ortsansässige landwirtschaftliche Betrieb werde somit einerseits durch die geplanten Verkehrseinschränkungen und andererseits durch die wegfallenden Agrarflächen beeinträchtigt.
 
Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck, der sich bereits seit Jahren für die Umsetzung des Vorhabens stark macht, hatte die zu erwartenden Verkehrseinschränkungen, die vor allem die Arbeit des ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebes erschweren, bereits zum Thema bei der Landesregierung gemacht. Da die Landesregierung keine befriedigenden Lösungen aufzeigte, hakte er nochmals nach. Aber auch die erneute Antwort von Infrastruktur-Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig lässt keine Kompromisslösung erkennen.
 
Wie die Staatssekretärin nunmehr mitteilt, gäbe es keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich des Verfahrensstandes zur Klage der Gemeinde Unterwellenborn. Das angekündigte neue Gutachten sei durch die Gemeinde bisher nicht vorgelegt worden. Die anhängige Klage habe keinen Einfluss auf die Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme. Der Planfeststellungsbeschluss sei sofort vollziehbar, die Klage schränke diese Sofortvollziehbarkeit nicht ein.
Der Ausbau bzw. die Ertüchtigung innerörtlicher Straßen erfolge in dem aus der Planfeststellung resultierenden Umfang. Es erfolge ein Ausbau der Saalfelder Straße in der Ortslage Könitz, beginnend an der Einmündung in die Bahnhofsstraße/Pößnecker Straße bis Ortsausgang Richtung Vogelschutz. Der Ausbau erfolge grundhaft mit Verstärkung des Oberbaus, ausschließlich zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Straßenoberbaus. Darüberhinausgehende Verbesserungen würden nicht erfolgen, das heiße, die Straße werde unter Beibehaltung der Bestandsbreite, der vorhandenen Linienführung und des Straßenquerschnitts wiederhergestellt.
 
Erneut beruft sich die Staatssekretärin darauf, dass für den Verkehr, der Kraftfahrstraßen nicht befahren darf, andere Straßen zur Verfügung stünden, deren Benutzung zumutbar sei. Zur Kraftfahrstraße soll es zur Erschließung der angrenzenden Ortschaften und landwirtschaftlichen Flächen Bypässe für Fahrzeuge mit geringerer Geschwindigkeit als 60 Kilometer pro Stunde geben. Die Aussetzung der Einstufung des Abschnitts als Kraftfahrstraße würde daher als nicht notwendig erachtet.
 
„Die Antwort kann nach wie vor nicht zufriedenstellen. Immerhin ist hier neben weiteren Anliegern eines der größten Landwirtschaftsunternehmen der Region betroffen. Erst recht in Anbetracht der aktuell steigenden Energiepreise sollten seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ermessensspielräume nochmals geprüft werden, um vertretbare Kompromisse zu finden.  Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang auch, dass der Landwirtschaft durch die Baumaßnahme weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen verloren gehen“, so der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.

Wie die Staatssekretärin mitteilte, werden gemäß Planfeststellung landwirt-schaftlich genutzte Flächen (Acker- und Grünland) in einer Größenordnung von 26,0 Hektar dauerhaft und 7,4 Hektar vorübergehend in Anspruch ge-nommen.