Maik Kowalleck

Für Tempo 30 vor Gräfenthaler Kindergarten

Kowalleck: „Es muss im Interesse der Kinder und Eltern gehandelt werden!“

Bereits seit Jahren unterstützt der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck die Bestrebungen seitens der Stadt, des Kindergartens und der Eltern, eine Tempo-30-Zone in der Oberen Coburger Straße zu erwirken. Im vergangenen Jahr war es mit seiner Unterstützung gelungen, eine neue Geschwindigkeits-Anzeigetafel zu kaufen, um Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrensituation vor dem Gräfenthaler Kindergarten hinzuweisen. Allerdings zeigt der Verkehrsunfall vor wenigen Tagen, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt und an dieser Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht.
Alle Anträge zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone wurden bisher mit Verweis auf die geltenden Richtlinien abgelehnt. Da es jedoch in anderen Bundesländern neben den bundesweit gültigen Richtlinien durchaus auch erweiterte Regelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gibt, nahm Maik Kowalleck dies zum Anlass, um bei der Thüringer Landesregierung nachzuhaken. So erweiterte beispielweise das Land Baden-Württemberg die Einsatzbereiche von Zebrastreifen auch dort, wo weniger als 50 Fußgänger die Straße überqueren, aber besonders Schutzbedürftige an bestimmten Stellen regelmäßig betroffen sind. Zu den besonders Schutzbedürftigen zählen dabei Kinder, Mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen. 

In Ihrer Antwort an den Saalfelder Landtagsabgeordneten teilt die Thüringer Infrastruktur-Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig nunmehr mit, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bundesweit gültige Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen im Verkehrsblatt bekannt gegeben habe. Darin würde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fußgängerüberwege auch außerhalb des dort empfohlenen/möglichen Einsatzbereichs in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden können. Insoweit liege es im Ermessen der zuständigen Behörde selbst, in geeigneten Fällen auch bei einer Anzahl von weniger als 50 besonders schutzbedürftiger Fußgänger pro Stunde die Möglichkeit zur Anlage eines Fußgängerüberweges oder anderen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Querung von Straßen für Fußgänger zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen. Eine Erweiterung der Einsatzbereiche sei bereits durch die aktuelle Rechtslage möglich.

Mit der Änderung der StVO im Dezember 2016 sei den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten erleichtert worden. Anordnungen von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Kilometer pro Stunde könnten seitdem aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von u.a. an diesen Straßen gelegenen Kindertageseinrichtungen und Schulen angeordnet werden. 

„Bisher scheiterten alle Anträge zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone mit der Begründung, dass der Gräfenthaler Kindergarten mittels weiträumiger Einfahrt von der Straße getrennt sei. Das ist für mich keine wirkliche Begründung, denn sie geht an der Realität vorbei. Es ist schließlich Tatsache, dass Kinder und Eltern die Einrichtung über die dortige Einfahrt und die Straße erreichen. Der jüngste Unfall vor dem Kindergarten, bei dem ein Auto auf dem Bürgersteig landete, führt eindrücklich vor Augen, was passieren kann. Deshalb unterstütze ich die Forderung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone. In Ihrer Antwort auf meine parlamentarische Anfrage verweist die Thüringer Infrastruktur-Staatssekretärin auf den Ermessensspielraum der zuständigen Behörde. Das heißt für mich, es muss im Interesse der Kinder und Eltern gehandelt und eine Tempo-30-Zone auf den Weg gebracht werden“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.