Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Die Landesregierung soll darauf hinwirken, dass auf Bundesebene eine Öffnungsklausel geschaffen wird, die den Ländern ermöglicht, derartige Regelungen für ihre Landessteuer einzuführen und festzulegen.
Der Antrag zielt zudem darauf ab, dass ein solcher Freibetrag auf die Höhe von 500.000 € begrenzt ist.
Hintergrund ist, dass Thüringen mit 6,5 % den höchsten Steuersatz in Deutschland erhebt. Das führt zu sehr hohen Erwerbsnebenkosten, die besonders jungen Familien die Entscheidung Wohneigentum zu erwerben erschwert.
„Das eigene Haus oder die eigene Wohnung sind mehr als nur Wohnraum. Sie sind Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Deshalb müssen sich auch Familien und Menschen mit normalem Einkommen Wohneigentum leisten können.“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Maik Kowalleck.
Im Vergleich zur Senkung des Grunderwerbsteuersatzes bietet der Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum die größtmögliche Entlastung für Familien und hat somit den stärksten Effekt auf die Wohneigentumsbildung. In Kombination mit dem Baukindergeld und dem Kinderbauland-Bonus ist somit eine substantielle Entlastung für Familien gewährleistet.
Der entsprechende Antrag, um dieses Ziel zunächst auf Bundesebene zu initiieren, wurde mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD beschlossen.