Grundsteuerreform: CDU-Fraktion macht Beschwerden von Hausbesitzern zum Thema im Landtag
Dieser wird am kommenden Donnerstag, den 18. Mai behandelt. Darin will die Union von der Landesregierung wissen, ob das Land ausreichende Personalkapazitäten vorhält und wie diejenigen unterstützt werden können, die nicht den komplizierten digitalen Weg über das Elster-Portal gehen können oder wollen. „Digitale Zertifikate und QR-Codes sind für viele Menschen nachvollziehbarerweise immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Gerade die nicht-digitalen Generationen kann Landesregierung nicht einfach in diesen Bürokratie-Dschungel schicken, ohne ihnen Führung und Hilfe an die Hand zu geben“, sagte Kowalleck.
Der CDU-Politiker bezweifelt, dass die vorgesehene Unterstützung für noch analoge Nutzer ausreicht. „Machen wir uns nichts vor, nur weil die meisten Leute mittlerweile einen PC haben und auch leidlich damit umgehen können, heißt das noch lange nicht, dass sie mit diesem komplexen Verfahren zurechtkommen. Die Landesregierung darf die Menschen damit nicht alleine lassen.“ So will die CDU-Fraktion wissen, warum nur in Ausnahmefällen die Feststellungserklärung auch in Papierform abgegeben werden kann und mit wieviel Prozent Papieranträgen intern gerechnet wird.
Konkret wirft Kowalleck der Landesregierung zudem massive handwerkliche Fehler und eine stümperhafte Kommunikation vor. „Wer sich zum Beispiel über den Grundsteuerwert informieren möchte, der ja zentraler Bestandteil Neuberechnung der Grundsteuer ist, muss sich verschaukelt vorkommen. Ganze fünf mögliche Informationsquellen werden in dem vom Finanzministerium an die Grundstückseigentümer versendeten Schreiben nebst Beiblatt angegeben. Doch wie der Grundsteuerwert ermittelt wird, ist über keine dieser fünf Informationsquellen ermittelbar. Die Berechnung wurde schlicht noch nicht vom Finanzministerium festgesetzt“, macht Kowalleck das Kommunikationschaos exemplarisch deutlich. „Der zeitliche Ablauf und die Informationspolitik sind chaotisch. In den Informationsschreiben sollte angegeben sein, ab wann qualifizierte Auskünfte abfragbar sind. Das bisherige Verwaltungshandeln fördert nur Frust und Ärger, insbesondere bei einem so sensiblen und vielschichtigen Thema wie Grundsteuer“, erklärte der CDU-Finanzpolitiker.
Und noch einen weiteren Teil des Ärgers um die Erhebung der Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer habe die Landesregierung selbst verschuldet, so Kowalleck. „Der Blick nach Baden-Württemberg zeigt, wie es einfacher geht: Dort müssen Grundbesitzer nur die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert angeben“, so der CDU-Abgeordnete. Die Union hatte sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgreich für ein Länderöffnungsklausel eingesetzt, die einfachere Lösungen als das komplizierte Bundesmodell zulässt, für das sich die Thüringer Landesregierung entschieden hat.