Abgeordneter fordert klare Aussagen zum Staumauerturm
Mit Beginn des Jahres gab es eine Meldung, dass der Aussichtsturm an der Hohenwarte-Staumauer aus Sicht der Landesbehörden nun doch gebaut werden könne. Nach Angabe eines Vertreters vom Regionalmanagement Thüringer Meer liege seit dem Spätherbst eine positive Stellungnahme der Thüringer Stauanlagenaufsicht hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Baus von Infozentrum und Aussichtsturm auf dem heutigen Parkplatz an der Staumauer vor, die nach Würdigung durch die zuständige Behörde im Landratsamt eine baldige Baugenehmigung erwarten lasse. Mit der Vattenfall Wasserkraft GmbH, deren Geschäftsführung sich bislang wegen Sicherheitsbedenken strikt gegen den Bau ausgesprochen hätte, sollte das Gespräch gesucht werden, um zu einer Einigung zu kommen.
Den Saalfelder Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags, interessiert vor allem die Frage der Gesamtkosten und inwieweit Fördermittel für das Vorhaben in den Landeshaushalt eingeordnet werden. Während die Gesamtkosten der Investition laut Förderantrag aus dem Jahr 2018 mit rund 3 Millionen Euro ausgewiesen wurden, habe die letzte Prognose der Baukosten für das Infozentrum samt 60 Meter hohen Turm im Frühjahr 2021 bei rund 9,2 Millionen Euro gelegen.
„Für mich als hiesigen Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitiker ist es wichtig, dass die Landesregierung klare Aussagen zum Zeitplan der Realisierung und den Finanzierungskosten des Staumauerturms macht. Es nützt niemanden, wenn die geplanten Baukosten Jahr für Jahr ins unermessliche steigen und die Gemeinde weiterhin vertröstet wird. Wir brauchen vor Ort ein klares Bekenntnis vom Freistaat und die Region muss endlich erfahren, ob und wann der Turm gebaut wird. Auf jeden Fall erwarte ich, dass die vorgesehenen Landesmittel für die touristische Infrastruktur schnellstens am Hohenwartestausee eingesetzt werden“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Maik Kowalleck.
Konkrete Förderzusagen und Aussagen zur möglichen Förderhöhe sind der Antwort des Thüringer Wirtschaftsministers Wolfgang Tiefensee auf eine Anfrage Kowallecks nicht zu entnehmen. Wie er mitteilt, habe die Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde zwar mit Schreiben vom 21. November 2019 einem vorzeitigen Vorhabenbeginn zugestimmt, eine abschließende Entscheidung über eine Zuwendungsgewährung sei jedoch bisher noch nicht erfolgt, da der Antragsteller noch immer nicht alle für eine Entscheidung erforderlichen Informationen habe bereitstellen können. Der bei der Planung des Vorhabens durch den Vorhabenträger eingetretene erhebliche Zeitverzug werde sich auch auf die Bewilligungsentscheidung auswirken. Für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit und der möglichen Höhe einer Zuwendung seien die im Zeitpunkt der Entscheidung bestehenden Fördervorgaben anzuwenden. Zudem müsse im Rahmen der Entscheidung über eine Förderung die Haushaltslage berücksichtigt werden.
Im Landeshaushalt 2022 seien Fördermittelmittel für die Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) etatisiert. Eine konkrete Festlegung zum Vorhaben sei bisher aufgrund der fehlenden Entscheidungsreife des Antrags noch nicht erfolgt.