Unterloquitz zählt beim Staubniederschlag zu den höher belasteten Thüringer Kommunen
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich der hiesige Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck mit Fragen zur Umweltbelastung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Dazu ist er regelmäßig mit Bürgerinitiativen und Unternehmen im Gespräch. Insbesondere zur Lage in Unterloquitz hat sich Maik Kowalleck bereits mehrmals an die Landesregierung gewandt.
Vergleicht man die Messergebnisse mit denen anderer Städte und Gemeinden, gehöre das Gebiet um Unterloquitz zu den mit Staubniederschlag höher belasteten Kommunen in Thüringen. Zu dieser Einschätzung gelangt die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund in Ihrer Antwort auf eine erneute Anfrage des Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck zur aktuellen Umweltsituation in Unterloquitz, Ortsteil der Einheitsgemeinde Probstzella. Allerdings, so die Ministerin weiter, sei zu beachten, dass die Beurteilungswerte der sogenannten „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) seit dem Jahr 2015 eingehalten würden.
„Die Situation im engen Tal der Loquitz ist mit der Wohnbebauung und der Industrieansiedlung im Ortskern seit langem ein Problem. Ich kenne die Konflikte, sowohl von Besuchen im ortsansässigen Unternehmen als auch von Veranstaltungen und Gesprächen mit Anwohnern und Vertretern der Bürgerinitiative. In den vergangenen Jahren habe ich die Landesregierung wiederholt auf die Problematik aufmerksam gemacht und Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation eingefordert. Auch wenn unternehmensseitig inzwischen eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt und Auflagen erfüllt wurden, ist Unterloquitz in Sachen Staub eine im Durchschnitt höher belastete Kommune in Thüringen. Schon aus diesem Grund müssen Behörden und Unternehmen kontinuierlich an einer Verbesserung der Situation arbeiten“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Wie die Thüringer Umweltministerin auf Maik Kowallecks jüngste Anfrage weiter mitteilte, würden die Ergebnisse der bisher ausgewerteten Staubniederschlagsmessungen zeigen, dass die Immissionswerte der TA Luft sicher eingehalten werden. Geringfügige partielle Überschreitungen hätte die Auswertung der kontinuierlichen Staubimmissionsmessungen an den stationären Quellen ergeben.
Im Ergebnis der im Jahr 2020 durchgeführten Emissionsmessungen an den stationären Quellen „Kamin Hauptanlage“ und „Drehrohrtrockner“ seien vereinzelt Emissionsgrenzwerte überschritten worden. Die Nachmessung am „Kamin Hauptanlage“ habe keine Überschreitung ergeben. Die Nachmessung am „Drehrohrtrockner“ erfolge im 1. Quartal 2022.Keine Überschreitungen habe es bei zwei im Zeitraum 2020/2021 durchgeführten Lärmmessungen gegeben. Ebenso habe die Auswertung von im gleichen Zeitraum bei Überfliegungen angefertigten Luftbildern keine Verstöße gegen Genehmigungsauflagen ergeben.
Zur Minimierung diffuser Staubemissionen würden von der Anlagenbetreiberin verschiedene Maßnahmen realisiert. Die Fahrweise des Drehrohrofens würde angepasst. Weiterhin seien am Ofeneinlauf sämtliche Dichtelemente und die Doppelpendelklappe ausgetauscht worden. Dennoch auftretende diffuse Emissionen sollen nunmehr vollständig erfasst und dauerhaft in den Abgasstrom der Ofenanlage eingebunden werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sei eine Fachfirma beauftragt worden. Die Realisierung sei witterungsabhängig im März 2022 geplant.
Im Bereich der Verladung (Innensilos) würde zur Minimierung der diffusen Staubemissionen nunmehr die Machbarkeit einer teilweisen Einhausung geprüft. Weitere Maßnahmen wie der Bau einer Ringleitung zur Berieselung des Lageplatzes wurden umgesetzt.
Die letzte Zusammenkunft des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt mit Firmenvertretern sowie Vertretern der Umweltgruppe habe am 6. September 2021 im Vereinshaus Arnsbach stattgefunden. Im Ergebnis der Zusammenkunft habe man den anwesenden Personen mitgeteilt, dass eine Fortschreibung der Gutachten bezüglich Luftreinhaltung an der Mahlanlage sowie am Blähschieferwerk vorgesehen sei. Das Gutachten solle im 1. Quartal 2022 erstellt werden. Im Ergebnis des Gutachtens sollen, soweit notwendig und verhältnismäßig, weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Mit Inkrafttreten der TA Luft 2021 würden sich für den Anlagenbetrieb verschärfte Emissionsgrenzwerte ergeben, die nach einer Sanierungsfrist einzuhalten sind.