Impfpflicht ist in der Praxis nicht umsetzbar
Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck fordert von der Bundesregierung, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen.
„Impfen ist und bleibt der entscheidende Faktor beim Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Die Impfpflicht für medizinisches Fachpersonal und den Rettungsdienst ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Ein Betretungsverbot für nicht geimpfte und genesene Beschäftigte würde die geimpften Mitarbeiter im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bis an die Belastungsgrenze und weit darüber hinaus führen“, sagte Kowalleck.
Als Mitglied der CDU-Landtagsfraktion hat der Abgeordnete deshalb einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, sich im Bund für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. Überfordert mit der zusätzlichen Belastung durch zahlreiche Einzelfall- und Ermessensentscheidungen sieht Kowalleck auch das Gesundheitsamt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Er fordert die Landesregierung deshalb per Antrag auf, die Gesundheitsämter zu entlasten.
Laut Kowalleck sieht das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit vor, dass nicht die kommunalen Gesundheitsämter, sondern eine andere staatliche Stelle auf Landesebene die Zuständigkeit dafür bekommt, die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen zum Immunitätsnachweis ihrer Mitarbeiter entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
„Die Landesregierung muss den bestehenden Ermessensspielraum nutzen, um die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes und den Betrieb der Einrichtungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nicht zu gefährden“, sagte Kowalleck. Statt einer strikten Auslegung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzt Kowalleck deshalb zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen in den Einrichtungen auf mehr und bessere Tests.
„Mit der aktuellen Omikron-Variante können auch Geimpfte, Genesene und sogar Geboosterte das Virus nahezu ungebremst weiterverbreiten. Um gleichzeitig maximale Sicherheit und eine dauerhafte Versorgung der Pflegebedürftigen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zu gewährleisten, ist deshalb der Einsatz von FFP2-Masken, ein konsequentes Testregime und die gründliche Befolgung der Hygieneregeln von entscheidender Bedeutung“, so Kowalleck.