Land hält an überalterter Schwimmbad-Entwicklungskonzeption von 2005 fest
In den nächsten Tagen beenden die Thüringer Freibäder ihre durchwachsene Saison. In vielen Kommunen und bei den ehrenamtlichen Badvereinen steht ein dickes Minus durch den verregneten Sommer und die coronabedingten Einschränkungen in den Büchern. Gerade kleine Freibäder warten und hoffen seit Jahren auf Unterstützung durch die Landesregierung. Oftmals wurden Vereine gegründet, die in den ländlichen Regionen den Freibadbetrieb ermöglichen.
Bereits seit dem Jahr 2005 gibt es eine so genannte Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption, die Grundlage für die Förderung ist. Danach umfasst das förderfähige Bädernetz nicht mehr alle Bäder und darüber hinaus die Förderkategorien „vorrangig förderfähig“ und „perspektivisch förderfähig“.
„Ich halte es für dringend notwendig, dass die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aktualisiert wird und auch kleine Bäder von der Landesförderung profitieren. Völlig unverständlich ist für mich, dass die Landesregierung auf meine Anfrage mitteilt, ihr lägen keine Informationen über Veränderungen in der Thüringer Schwimmbadlandschaft vor. Zumal sich in den 16 Jahren seit der letzten Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption einiges verändert hat. Auch im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind Schwimmbäder durch das Raster der Förderwürdigkeit gefallen. Die Bäder im ländlichen Raum müssen weiter für Einheimische und Gäste geöffnet bleiben. Dazu muss eine Landesregierung allerdings erst einmal wissen, welche Bäder es im Freistaat gibt. Ich denke beispielsweise an den Schwimmbadförderverein in Gräfenthal, der alle Anstrengungen unternimmt, das einheimische Freibad und damit ein Stück Attraktivität für die Stadt zu erhalten“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Wie die Thüringer Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Julia Heesen, stellvertretend für die Landesregierung mitteilte, unterlägen die Träger/Betreiber der Freibäder keiner Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung. Deshalb gäbe es auch keine Auskünfte dazu, wie viele und welche Schwimmbäder von Kommunen, Vereinen beziehungsweise von Privatinitiativen und Unternehmen betrieben werden. Die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption sähe noch genügend perspektivisch förderfähige Hallen- und Freibäder vor. Nach jetzigem Stand sei es nicht notwendig, die Konzeption zu überarbeiten. 98,9 Prozent aller Einwohner könnten gemäß dem förderfähigen perspektivischen Bädernetz im Einzugsbereich von 30 Minuten Fahrzeit ein Freibad erreichen.
Auch hinsichtlich der notwendigen Erzielung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen beruft sich das Thüringer Bildungsministerium auf die Empfehlungen der Schwimmbad-Entwicklungskonzeption. Die Investitionen in förderfähige Freibäder stünden im Einklang mit der notwendigen Erzielung der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen.
Die zum Teil erhebliche Überversorgung in einigen Regionen, zu denen auch der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zähle, resultiere aus der Vielzahl von traditionsreichen Urlaubs- und Erholungsorten in der Rennsteigregion. Um den - vor allem zu DDR-Zeiten - zahlreichen Gästen neben der Natur ein attraktives Freizeitangebot offerieren zu können, hätten viele Orte in den 1950er und 1960er Jahren in Eigeninitiative, im Ehrenamt und mit erheblichem Kraftaufwand Freibäder gebaut.
„Die Begründung erweckt den Anschein, dass die Landesregierung die kleinen traditionsreichen Urlaubs- und Erholungsorte in unserer Region längst zu den Akten gelegt hat. Denn auch heute bedarf es attraktiver Freizeitangebote und erheblicher Kraftaufwendungen, um sie zu schaffen und zu erhalten. Wer sich dafür einsetzt, sollte auch Unterstützung erfahren“, resümiert Kowalleck.