Maik Kowalleck

Zukunft des ehemaligen Sanatoriums Löhma weiter unklar

Kowalleck: Land muss Entscheidung zu Löhma treffen

Seit Jahrzehnten steht das ehemalige Sanatorium in Löhma leer und ist zunehmend dem Verfall preisgegeben. Die Ostthüringer Zeitung berichtete im Frühjahr über einen Kaufinteressenten, der das Objekt nutzen wollte. Die Landesentwicklungsgesellschaft des Freistaates (LEG Thüringen) habe jedoch mitgeteilt, dass sie die Immobilie nach Prüfung aller Umstände nicht an diesen verkaufen werde. Zum einen war der potentielle Käufer nicht bereit, die von der LEG Thüringen bei vergleichbaren Kaufverträgen verwendete Vertragsklausel zu unterschreiben, wonach er niemandem das Areal zur Nutzung überlassen dürfe, der im aktuellen Tätigkeitsbericht des Verfassungsschutzes als Verdachts- oder Beobachtungsfall vorkomme. Zum anderen habe er kein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept vorgelegt.
Der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck hatte daraufhin bei der Landesregierung nachgehakt, wie es nun mit der Immobilie weitergehen soll.

„Das Land muss endlich entscheiden, wie es mit der Problemimmobilie in Löhma weitergeht. Ein Investor mit einem sinnvollen Nutzungskonzept, das auch der Region dienlich ist, wäre natürlich wünschenswert. Hier ist der Freistaat Thüringen als Eigentümer der Immobilie in der Pflicht, nochmals intensiv zu werben. In jedem Fall muss endlich eine Lösung gefunden werden.  Der schlechte Zustand der Immobilie und die laufenden Kosten dürfen kein Dauerzustand bleiben. Wenn die Landesregierung auf meine Anfrage mitteilt, dass die Verwaltungskosten in den Jahren 1998 bis 2020 rund 350.000 Euro betrugen, muss man davon ausgehen, dass im Schnitt über eintausend Euro monatlich dazukommen - öffentliches Geld, das anderweitig besser angelegt wäre“, so Kowalleck. 

Wie der Thüringer Wirtschaftsminister auf die Anfrage Kowallecks mitteilt, komme die LEG Thüringen als Eigentümerin den Verkehrs- und Sicherungspflichten in angemessenem Umfang nach und habe diese einem ortsansässigen Dienstleister übertragen, der mehrmals wöchentlich kontrolliere. Notwendige Sanierungsmaßnahmen könnten wegen fehlender Nutzungskonzepte und Wirtschaftlichkeit nicht durchgeführt werden. Die LEG habe in den vergangenen fünf Jahren diverse Vermarktungsaktivitäten gestartet. Aktuell gäbe es mit einem sozialen Projektträger einen weiteren Interessenten, mit dem die LEG Thüringen in Verhandlungen stehe. 

Die in der Antwort des Ministers dargelegten Begleitumstände verdeutlichen die schwierige Situation. Für das Grundstück, das sich nach § 35 des Baugesetzbuchs im Außenbereich befindet, ist der Bestandsschutz erloschen, eine Nutzungsaufnahme bedarf einer entsprechenden Baugenehmigung. Auf Grund des Leerstandes seit 1994 wurden alle Ver- und Entsorgungsleitungen stillgelegt.

Der Gebäudekomplex sei eines der wichtigsten Bauvorhaben der späten 1950er-Jahre und bedeutendes Zeugnis der modernen Architektur der DDR in dieser Zeit. Aufgrund des zum Erfassungszeitpunkt weitgehenden Erhalts der bauzeitlichen Ausstattung wurde er im Jahr 1998 als Kulturdenkmal gemäß § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen. Ungeachtet dessen sei im Jahr 2018 der vollständige Rückbau im Rahmen einer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme geprüft und eine Förderung (ENL-Programm) beantragt worden. Wegen hoher Kosten für Abriss und Entsorgung wurde der Antrag mit der Begründung "nicht effizient" durch die Thüringer Aufbaubank im Jahr 2019 abgelehnt. Die Kosten für den vollständigen Abriss und die Entsorgung wurden im Jahr 2018 mit netto 732.000 Euro eingeschätzt.