Maik Kowalleck

Landesregierung reagiert auf Schwarzburger Hotelpläne

Kowalleck: Naturschutz und Hochwassergebiet muss beachtet werden

Im Mai 2021 wurde das Vorhaben, ein Familien-Resort mit über 400 Betten in Schwarzburg im Schwarzatal zu eröffnen, erstmals öffentlich vorgestellt. Medienberichte und kritische Bürgerstimmen, die auch den Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck erreichten, veranlassten diesen, bei der Thüringer Landesregierung nachzufragen.   

„Die Stimmung und das Klima zwischen Befürwortern und Gegnern ist bereits jetzt aufgeheizt. Gerade bei einem Vorhaben in dieser Größenordnung bedarf es der Akzeptanz in der Bevölkerung und es ist es wichtig, Meinungen sachlich auszutauschen und sich von objektiven und fachlich fundierten Argumenten leiten zu lassen. Ich habe deshalb bei der Landesregierung nachgefragt“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete. 

Wie der Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee im Auftrag der Landesregierung mitteilt, sei das Konzept zum family nature resort Schwarzburg bekannt. Vertretern des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und der Thüringer Tourismus GmbH sei das Vorhaben erstmals im März 2021 präsentiert worden. Von den öffentlichen Entscheidungsträgern sei das örtlich zuständige Forstamt am 23. März 2021 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt über das geplante Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden.  Die Architektin habe das Vorhaben am 29. April 2021 Vertretern des Forstamts Gehren, der Zentrale der Landesforstanstalt sowie einer Vertreterin des Umwelt- und Bauordnungsamts des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vorgestellt. Bei einem weiteren Projektfortschritt wären im Rahmen der Genehmigung des Bebauungsplans die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 

Unter tourismuspolitischem Aspekt könne das Vorhaben aus Sicht der Landesregierung als eine Chance für das Schwarzatal gesehen werden. Es wäre eine wichtige Leitinvestition in eine Region, die in der Vergangenheit eine große touristische Attraktivität besaß. An diese Tradition könnte angeknüpft werden und in Verbindung mit dem Thema Wasserstoff-Modellregion könnte dieses Vorhaben einen USP (unique selling point) für einen naturnahen Thüringer Tourismus darstellen. Das Vorhaben füge sich in die Tourismusstrategie Thüringen 2025 ein, mit welcher Thüringen als Tourismusland etabliert werden soll. Mit der geplanten Investition würde vor allem das Reisemotiv "Sehnsucht" angesprochen, bei dem Gäste die Natur erfahren und etwas für sich tun wollen. In Verbindung mit dem Schloss Schwarzburg stehe zusätzlich das Reisemotiv "Faszination", in dem man die Aura des authentischen Ortes spüren könne. Darüber hinaus könne ein solches Vorhaben die Entwicklung der bereits vorhandenen touristischen Infrastruktur positiv stimulieren. Nicht zuletzt könnten auch regionale Lieferanten und Dienstleister aus der touristischen Wertschöpfungskette profitieren. Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH begleite das Vorhaben im Rahmen der ihr obliegenden Aufgabe bezüglich der Investorenakquise und -betreuung im Bereich touristischer Leitinvestitionen. 

Ob und in welchem Umfang eine förderseitige Unterstützung durch das Land möglich sei, könne erst nach Vorliegen aussagekräftiger Unterlagen eingeschätzt werden. Grundsätzlich sei die Förderung von Investitionsvorhaben in Betriebsstätten des Tourismusgewerbes im Rahmen der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) möglich. 

Auf Kowallecks Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt die Öffentlichkeit im Rahmen der Bürgerbeteiligung in die Realisierung des Projekts einbezogen wurde beziehungsweise wird, informierte der Minister, dass das Vorhaben am 25. März 2021 erstmals im Gemeinderat vorgestellt worden sei. Dieser habe am 6. Mai 2021 einstimmig für den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan und der Sicherung der Bauleitplanung mit Veränderungssperre gestimmt. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats sei der Beginn eines förmlichen Verfahrens. Im Bebauungsplanverfahren bestehe die Möglichkeit, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und später der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, Anregungen und Bedenken einzubringen. 

Für den Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck ist es besonders wichtig, wie sich das Projekt in den sensiblen Naturraum des Schwarzatals einfügt und inwieweit Naturschutzbelange dem Vorhaben entgegenstehen. „Die momentanen Anfragen hinsichtlich der Auswirkungen eines möglichen Hochwassers haben gezeigt, dass es hier bei Schwarzburger Einwohnern zahlreiche Sorgen gibt.“ 

Das, so der Minister, würde sich erst nach Vorlage von Planungsunterlagen und im Zuge der Prüfung der umfangreichen rechtlichen Rahmenvorgaben genauer beurteilen lassen. Je nachdem, wie der Geltungsbereich des Bebauungsplans gezogen werde, könne sich dieser mit einem Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiet, mit Stilllegungsflächen im Wald oder mit einem Überschwemmungsgebiet überlagern.