Maik Kowalleck

Bezahlkarte für Flüchtlinge ist Erfolgsmodell

Zur Einführung von Bezahlkarten für Flüchtlinge im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und in den weiteren Thüringer Kommunen hat der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck bei der Thüringer Landesregierung nachgefragt.

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit einem Beschlussantrag für die Einführung der Karte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stark gemacht. So wurde die Einführung auf den 1. April diesen Jahres festgelegt. In den Landkreisen Greiz und Eichsfeld wurden bereits im letzten Jahr die deutschlandweit ersten Pilotprojekte mit jeweils unterschiedlichen Anbietern ohne Bargeldauszahlungen und mit regional beschränkten Karten eingeführt.

„Trotz zahlreicher Unkenrufe ist die Bezahlkarte für Flüchtlinge ein Erfolgsmodell. Das geht aus der Antwort des Thüringer Innenministers auf meine Anfrage hervor. So gäbe es bisher keine negativen Rückmeldungen. Es ist gut, dass die Thüringer Landkreise hier vorangegangen sind und deutschlandweit für eine schnelle Einführung geworben haben. Leider hat sich auch gezeigt, dass mancher ideologische Bremser für die guten Argumente der Praxis nicht zugänglich war. Jetzt gilt es, unbürokratisch weiter voranzugehen“, so der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.

So teilt der Thüringer Innenminister in seiner Antwort an den Abgeordneten Kowalleck mit, dass nach Auskunft des Landkreises Eichsfeld die bislang gemachten Erfahrung positiv seien. Der Verwaltungsaufwand halte sich in Grenzen und der betroffene Personenkreis komme sehr gut mit der Karte
zurecht. Es gäbe bisher keinerlei negative Rückmeldungen bezüglich der Bezahlkarte von den ausländischen Mitbürgern. Der Landkreis Greiz bezeichne seine bisherigen Erfahrungen mit der Bezahlkarte ebenfalls als positiv.

Der Freistaat Thüringen habe im Januar seine Zusage zur Teilnahme an der Durchführung dieses bundesländerübergreifenden Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters für die Ausgabe und Beladung
von Bezahlkarten erklärt. Das europaweite Verfahren für 14 Bundesländer werde von Dataport durchgeführt. Um die Einführung der Bezahlkarte im engen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten
in Thüringen technisch und organisatorisch umzusetzen, und landesweit einheitliche Standards zu gewährleisten, wurde im Ministerium für Inneres und Kommunales eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus
den Kommunen, dem Finanzministerium und dem Büro der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge gebildet.

Die zwischen den Ländern geeinten Mindestanforderungen würden vorsehen, dass Bargeldabhebung nur im Inland über einen vorher definierten Betrag möglich ist. In Thüringen sei vorgesehen, die Leistungen zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs (sogenanntes Taschengeld; gegebenenfalls abzüglich einzelner Positionen, die in Gemeinschaftsunterkünften als Sachleistung gewährt werden, wie beispielsweise WLAN) als abhebbaren Betrag festzulegen.

Um den Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen so gering wie möglich zu halten, setze sich die Landesregierung für eine landesweit einheitliche Bezahlkarte ein, welche schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ausgegeben und in den Landkreisen sowie kreisfreien Städten weitergenutzt werden solle, so der Innenminister abschließend in seiner Antwort.